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   BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6835
BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96 (https://dejure.org/1996,6835)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1996 - 4 NB 14.96 (https://dejure.org/1996,6835)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 4 NB 14.96 (https://dejure.org/1996,6835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne und andere Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in den neuen Bundesländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Effektivität des Rechtsschutzes und Zulassungsbeschränlungen nach materiellem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96
    Da der Gesetzgeber im übrigen von Verfassungs wegen nicht verpflichtet ist, überhaupt die Möglichkeit der Normenkontrolle für Bebauungspläne zu eröffnen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - BVerfGE 31, 364 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]), ist er von vornherein erst recht nicht gehindert, den Zugang zum Gericht durch prozessuale Fristen zu erschweren.
  • BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88

    Normenkontrolle - Vorlage - Naturschutz - Reiten

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96
    Wenn das Normenkontrollgericht die Bedenken der Beschwerde geteilt hätte, so hätte es das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen müssen; eine Vorlage gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 VwGO an das Bundesverwaltungsgericht wäre unzulässig gewesen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 und 2.88 - BVerwGE 85, 332).
  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96
    Zur Klärung dieser Frage bedarf es jedoch nicht erst einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Vorlageverfahren, insbesondere auch deshalb nicht, weil das Beschwerdegericht sie durch den den Beteiligten bekanntgegebenen Beschluß des Beschwerdegerichts vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - (ZfBR 1996, 231 = UPR 1996, 349 = DÖV 1996, 701) im Sinne des angefochtenen Beschlusses entschieden hat.
  • OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans - nach Ablauf der Jahresfrist des

    Erforderlich ist insoweit nur, dass eine Bekanntmachung nachweisbar ist, wobei die Vornahme einer Handlung seitens des Normgebers genügt, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft; die vorgenommene Handlung muss hingegen nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen.(BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 7 CN 1/03 -, NVwZ 2004, 1122) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Mängel bei der Bekanntmachung eines Bebauungsplans für den Fristbeginn ohne Bedeutung; ob der Bebauungsplan wirksam in Kraft getreten ist, ist eine Frage der Begründetheit.(BVerwG, Beschlüsse vom 10.4.1996 - 4 NB 8/96 -, BRS 58 Nr. 49, und vom 11.10.1996 - 4 NB 14/96 -, BRS 58 Nr. 48, jeweils zu Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 InvWoBauLG) Die vorliegend unstreitig in den Kleinblittersdorfer Nachrichten vom 30.4.2015 erfolgte Bekanntmachung der Satzung bewirkte daher den Beginn des Laufs der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die bei Eingang der Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht am 23.5.2016 bereits abgelaufen war.
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